ACK-SH Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Schleswig-Holstein

Es war ein langer Weg. Doch sechs Jahre Verhandeln in zahllosen Gesprächen haben sich gelohnt. Denn jetzt endlich ist klar: Unterschiedliche Meinungen zur Taufe müssen Kirchen „nicht mehr trennen“.

Hannover. „Kirchengemeinschaft auf dem Weg“ heißt das Abschlussdokument eines Dialogs, den die VELKD und der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (BEFG) seit 2017 miteinander geführt haben. Es stellt in seinem Fazit fest, „dass zwischen Baptisten und Lutheranern weitreichende Übereinstimmungen bezüglich der Elemente des Weges zum Christsein bestehen. Diese sind so umfassend, dass verbleibende Unterschiede als gegenseitige Bereicherung und Herausforderung wertgeschätzt und anerkannt werden können. Noch bestehende Differenzen werden nicht als kirchentrennend bewertet“.

Die Gemeinsamkeiten gelten insbesondere für das Verständnis des Abendmahls und der kirchlichen Ämter. Keine völlige Übereinstimmung konnte in der Tauftheologie festgestellt werden. Nach baptistischem Verständnis ist das persönliche Bekenntnis des Täuflings vor der Gemeinde eine notwendige Voraussetzung für den Vollzug des Sakraments, weshalb die Säuglingstaufe nicht als gültig anerkannt wird. Dennoch wurde auch hier eine Verständigung dahingehend erreicht, als die unterschiedlichen Akzentuierungen auf dem „Weg zum Christsein“ letztlich zu demselben Ziel führen: ein Leben in der Nachfolge Christi.

Auch wenn damit eine volle Kirchengemeinschaft im Sinn der Leuenberger Konkordie nicht erreicht wurde – diese setzt ein gemeinsames Verständnis aller Sakramente voraus –, spricht die Lehrgesprächskommission von einer „Kirchengemeinschaft auf dem Weg“ und macht dazu einige praktische Vorschläge: So soll die Geschichte gegenseitiger Anfeindungen kritisch aufgearbeitet werden, die vielerorts bereits bestehende Gottesdienst- und Abendmahlsgemeinschaft ausgebaut und baptistischen Kandidaten die Berufung für Religionsunterricht und theologische Lehre erleichtert werden. Außerdem soll Personen, die zur baptistischen Freikirche übertreten und als Kinder getauft wurden, ohne erneute Glaubenstaufe die Möglichkeit zur Teilhabe in einer baptistischen Gemeinde gewährt werden.

Das Dokument, so der Leitende Bischof der VELKD, Ralf Meister, „kann Lutheraner und Baptisten dazu verhelfen, ihre jeweiligen Glaubensbiografien gegenseitig besser zu verstehen und die Gemeinsamkeiten herauszustellen. Sie erleben dabei, dass sie als Gemeinschaft von Christen miteinander verbunden sind.“

Die Kirchenleitung der VELKD hat dem Dokument „Kirchengemeinschaft auf dem Weg“ auf ihrer Sitzung am 21. September 2023 zugestimmt. Das Präsidium des BEFG wird das Abschlussdokument dem obersten Gremium der Freikirche, dem Bundesrat (Synode), im Mai 2024 vorlegen. Die Lehrgesprächskommission war auf Beschluss der VELKD-Kirchenleitung und des Präsidiums des BEFG 2017 eingerichtet worden. Sie bestand aus bis zu 15 Mitgliedern unter der Leitung des am 24. September 2023 verstorbenen Oberlandeskirchenrates i. R. Dr. Peter Meis, seit 2022 von Prof. Dr. Karl‑Wilhelm Niebuhr für die VELKD sowie dem BEFG-Generalsekretär Christoph Stiba.

Das Dokument „Kirchengemeinschaft auf dem Weg“ kann zusammen mit dem Anhang „Wege zum Christsein“, einer Zusammenfassung und dem Editorial des Leitenden Bischofs, hier abgerufen werden.

Quelle: VELKD/ Frank Hofmann